Kostenübernahme für Psychotherapie
Private Krankenversicherung/ Beihilfe:
Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, kann direkt ein Termin zu einem Erstgespräch vereinbart werden. Wie bei den meisten ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, werden Ihnen die von mir erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung gestellt. Erkundigen Sie sich im Verlauf der ersten Termine bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen ist die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung möglich.
Selbstzahler:
Wenn Sie die Kosten Ihrer Therapie in der Praxis privat tragen möchten, müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung mit dem Kind, Jugendlichen oder den Eltern werden Ihnen 100,55 Euro berechnet (gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten GOÄ/GOP).
Gesetzlich versicherte Patienten:
Über das Kostenerstattungsverfahren ist es Ihnen als gesetzlich versicherten Patienten, möglich meine Leistungen auch durch Ihre Krankenkasse übernehmen zu lassen. Bei der Erstellung der Anträge unterstütze ich Sie natürlich gerne. Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich individuell auf Ihre Fragen eingehen kann. Informationen über das Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie zusätzlich auch auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.ptk-saar.de/fileadmin/user_upload/Patienteninfo/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Beratung/
Coaching
Die Kosten für eine Beratung werden individuell festgesetzt. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Das Honorar einer Coaching-Sitzung richtet sich nach dem Zeitumfang:
- 60 Minuten 107,10 Euro (inkl. MwSt)
- 90 Minuten 160,65 Euro (inkl. MwSt)